Kontakt

Voraussetzung für die Aufnahme im Irmgard Buschmann Haus ist eine fachärztlich diagnostizierte demenzielle Veränderung.

Neben frei finanzierten Appartements gibt es im Irmgard Buschmann Haus auch öffentlich geförderte Wohnungen, so dass i. d. R. ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Das gilt ebenso für die Angehörigenwohnungen.

Wenn Sie sich für das Wohn- und Betreuungskonzept interessieren oder weitere Informationen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Telefon: 0251 9371-700
Fax: 0251 9371-799
E-Mail: buschmann-haus@klarastift.de

Adresse
Irmgard Buschmann Haus
Am Küchenbusch 15
48161 Münster